Terminbuchung: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Herzlich willkommen zur Online-Terminbuchung für Belehrungen nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Nachfolgend können Sie sich verbindlich für einen Termin anmelden. Sollten Sie die Belehrung zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder für ein Betriebspraktikum benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin.
Dies gilt auch, wenn Sie eine Gruppe ab 3 Personen anmelden möchten.
- Der Termin für die Belehrung ist bindend, bitte kommen Sie unbedingt pünktlich, tragen Sie einen Mundschutz (freiwillig)
- Die Gebühr muss am Tage der Belehrung gezahlt werden. Die Zahlung ist per ec-Karte oder Bargeld möglich.
Veranstaltungsorte
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wird an den nachfolgenden Orten durchgeführt:
Fachdienst Gesundheitswesen in Wesel | Fachdienst Gesundheitswesen in Moers |
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zuständig für die Bereiche: Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Voerde, Wesel | zuständig für die Bereiche: Alpen, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Sonsbeck, Xanten |
Jülicher Str. 6 | Mühlenstr. 9-11 |
46483 Wesel | 47441 Moers |
Erdgeschoss, Raum 017 | Erdgeschoss, Raum 041 |
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der notwendigen Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet (erhoben, gespeichert und verwendet). Hierzu gehört auch eine Weitergabe an zuständige Stellen. Der Kreis Wesel sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden.
weitere Informationen
Bitte beachten Sie noch Folgendes:
- berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Termins die örtliche Zuständigkeit
- Weitere wichtige Hinweise einschließlich der Downloaddokumente sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden sich auf der Dienstleistungsseite zum Gesundheitszeugnis