Auswertungskarte Maßnahmenwerte-Vergleich

Maßnahmenwerte des Wirkungspfades Boden-Nutzpflanze sind nach BBodSchV für Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium und PCB6 unter Grünlandnutzung definiert. Für Cadmium wird auch bei ackerbaulicher Nutzung ein Maßnahmenwert im Ammoniumnitrat-Extrakt festgelegt.Daher ist eine Umrechnung des im Königwasser-Aufschluss gemessenen Wertes in entprechende Werte im Ammoniumnitrat-Extrakt notwendig um diese mit dem Maßnahmenwert der BBodSchV zu vergleichen. Die Umrechnung erfolgt nach dem vom Landesumweltamt NRW 2005 herausgegebenen Algorithmus unter Einsetzung der Ziel-pH-Werte für die ackerbaulich genutzten Böden des Kreises.

Maßnahmenwertüberschreitungen für Quecksilber und PCB6 werden im Kreis Wesel auf kleinen Arealen unter Grünlandnutzung, im Überschwemmungsgebiet des Rheins und der Lippe, festgestellt. Hier wurde bei Detailuntersuchungen der Schadstoffübergang Boden-Nutzpflanze durch Untersuchung des Grasaufwuchses überprüft. In keinem Fall konnte ein Transfer von Quecksilber oder PCB6 in die Pflanze nachgewiesen werden.

Die Bewertungsmatrix für die Kartenberechnung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (alle Werte in mg/kg).

Acker Grünland
Arsen - 50
Blei - 1200
Cadmium 0,04 /0,1 1) 2) 20
Kupfer - 1300 3)
Nickel - 1900
Quecksilber - 2
Thallium - 15
PCB6 - 0,2
1) Kartenberechnung auf Grundlage der in Ammoniumnitratnitrat-Extrakt umgerechneten Werte (Grundlage: Ziel-pH-Werte; Berchnungsalgorithmus: log Cd(AN) = 0,885 log Cd(KW) - 0,513 pH-Wert + 1,283 (LUA 2005))
2) Auf Flächen mit Brotweizenanbau oder Anbau stark Cd-anreichernder Gemüsearten gilt als Maßmahmenwert 0,04 mg/kg; ansonsten 0,1 mg/kg
3) Bei Grünlandnutzung durch Schafe gilt als Maßnahmenwert 200 mg/kg